Dr. Mironovschi Übersetzungen Russisch

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Staatlich geprüftes Übersetzungsbüro | Beglaubigte Übersetzung Russisch - Deutsch in Berlin

Sie brauchen eine beglaubigte Übersetzung aus dem Russischen in Berlin? Mein Übersetzungsbüro bietet auch diese Dienstleistung an, schnell und kostengünstig. Ich kann Ihre persönlichen Dokumente übersetzen (russisch - deutsch und umgekehrt), z. B. Geburtsurkunde, Führerschein, Diplom, Schulzeugnis oder Personalausweis. Darüber hinaus ist mein Übersetzungsbüro in Berlin die richtige Adresse für beglaubigtes Übersetzen russisch - deutsch, wenn es sich um Ihre technische, juristische oder allgemeine Dokumentation handelt. Selbstverständlich werden Ihre Daten absolut vertraulich behandelt, unabhängig davon, ob Sie sich als Privatperson oder als Firmenkunde an mich wenden.

Jede beglaubigte Übersetzung (Russisch / Deutsch) wird in meinem Übersetzungsbüro in Berlin mit einem Stempel und einer Unterschrift versehen. Dadurch wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung sowie eine Übereinstimmung mit den Übersetzungsstandards für öffentliche Einrichtungen in Deutschland bestätigt. Eine Transliteration von Eigennamen findet beim (Urkunden- und Dokumente-) Übersetzen russisch - deutsch entsprechend den Anforderungen von offiziellen Institutionen statt, z. B. nach der ISO-Norm für Standesämter. Wird Ihr Name in Ihrem Reisepass oder Ausweis anders als nach der ISO-Norm transliteriert, kann diese Schreibweise in meiner Übersetzung aus dem Russischen ins Deutsche zusätzlich aufgeführt werden.

Ich bin vom Landgericht Berlin für die Berliner Gerichte und Notare ermächtigte Übersetzerin für Russisch, d. h. ich verfüge über die Befugnis, Ihre Dokumente zu übersetzen, aus dem Russischen ins Deutsche und anders herum. Dazu bin ich allgemein beeidigte Dolmetscherin für die russische Sprache. Die von meinem Übersetzungsbüro in Berlin erstellten beglaubigten Übersetzungen Russisch - Deutsch werden von allen Behörden und Ämtern in Deutschland akzeptiert, wie z. B.

• Standesamt

• Ausländerbehörde

• Gerichte aller Instanzen

• Stellen für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse

• uni-assist

• Grenzschutz- und Zollorgane

• Konsularabteilungen der Länder, deren Staatssprache oder offizielle Landessprache Russisch ist

• deutsche diplomatische Vertretungen im Ausland

Einige Organisationen, wie z. B. uni-assist, geben in Ihren Richtlinien an, dass sie nur „vereidigte Übersetzungen“ akzeptieren. Es geht in diesem Fall ausschließlich um Terminologieunterschiede, die in Deutschland bezüglich der Übersetzungsdienstleistungen auch zwischen einzelnen Bundesländern stark ausgeprägt sind. Ich kann Ihnen zusichern, dass jede beglaubigte Übersetzung Russisch - Deutsch für uni-assist, die von meinem Übersetzungsbüro in Berlin bis jetzt ausgestellt wurde, auch angenommen wurde. Es wäre auch korrekter, bezüglich der Dokumente für den Hochschulzugang den Begriff „beglaubigte Übersetzung“ (auf Russisch «заверенный перевод» und nicht etwa «присяжный перевод») zu gebrauchen, denn eine Vereidigung bedeutet auf Deutsch das Ableisten eines Eides von einer Person. Können Sie sich vorstellen, dass jemand bei der Übersetzung von einem Hochschulzeugnis einen Eid abgibt? Ich auch nicht. Was man darunter versteht, ist die Bedingung, dass Dokumente, die z. B. zum Übersetzen aus dem Russischen ins Deutsche eingereicht werden, von einem in Deutschland staatlich geprüften und durch ein zuständiges Gericht für jeweilige Sprache zugelassenen Übersetzer übersetzt werden.

Selbst wenn Sie nicht in Berlin wohnen, kann ich Ihre Dokumente übersetzen, Russisch - Deutsch und anders herum. Eine beglaubigte Übersetzung aus dem Russischen oder aus dem Deutschen kann von mir in Berlin auch anhand einer vorgelegten Kopie bzw. einer beglaubigten Kopie des Dokuments erstellt werden. Nur in seltenen Fällen verlangen Behörden, dass die Übersetzung vom Originaldokument erfolgen soll. Bitte beachten Sie, dass ein vom Gericht für eine bestimmte Sprache autorisierter Übersetzer ausschließlich seine Übersetzungen (z. B. Russisch - Deutsch oder umgekehrt) und keine Kopien der Dokumente beglaubigen darf.

Neben beglaubigten Urkundenübersetzungen können Sie in meinem Übersetzungsbüro in Berlin technische Unterlagen, Werbung, Publikationen, Webauftritte und alle möglichen Dokumente übersetzen lassen (Russisch - Deutsch, Deutsch - Russisch und Englisch - Russisch).

Benötigen Sie ein Kostenangebot für Urkundenübersetzungen, dann scannen oder fotografieren Sie bitte Ihre Dokumente zum Übersetzen so ab, dass alle graphischen Zeichen inklusive Stempelabdrücke und Cover (selbst wenn es nur eine Prägung ist) genauso gut lesbar wie im Original sind.

Sie können mir Ihre Scans bzw. Fotos an

info@mironovschi.de

zuschicken, worauf mein Übersetzungsbüro Ihnen möglichst bald ein transparentes Angebot erstellen wird.

Privatkunden können ihre Unterlagen auch per WhatsApp, Telegram oder Signal zuschicken:

0159 0138 8918.

Zur Abholung der Übersetzungen in meinem Übersetzungsbüro in Berlin - Charlottenburg bitte ich um Terminabsprache unter

030-44036179

Dr. Lilia Mironovschi

für die Berliner Gerichte und Notare allgemein beeidigte Dolmetscherin und ermächtigte Übersetzerin für Russisch